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Stilllegung und Rückbau eines KKW

Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke sind gemäss Kernenergiegesetz verpflichtet, ihre Anlagen nach der definitiven Ausserbetriebnahme zurückzubauen, alle aus dem vorangegangenen Betrieb und dem Rückbau anfallenden radioaktiven Abfälle sicher zu entsorgen und sämtliche damit verbundenen Kosten zu tragen.

Stilllegungsprojekt und Nachbetrieb

Bereits während des Leistungsbetriebs eines Kernkraftwerks wird ein Stilllegungsprojekt vorbereitet und beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Im Anschluss daran werden die Unterlagen durch das ENSI überprüft. Ist das Ergebnis der Aufsichtsbehörde positiv, erlässt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Stilllegungsverfügung.

Nachdem ein Kernkraftwerk abgeschaltet und der Leistungsbetrieb eingestellt ist, beginnt der Nachbetrieb der Anlage. In dessen Rahmen wird das Werk auf die eigentliche Stilllegung vorbereitet. Sobald der technische Nachbetrieb etabliert ist und die rechtskräftige Stilllegungsverfügung vorliegt, kann die Anlage endgültig ausser Betrieb genommen werden.

Abschaltung KKM 2019
20. Dezember 2019: Einstellung des Leistungsbetriebs des Kernkraftwerks Mühleberg – ein historischer Moment. Bild: Keystone/Peter Klaunzer.

Stilllegung und Rückbau eines Kernkraftwerks

Zunächst werden die Brennelemente aus der Anlage entfernt und ins Zwischenlager in Würenlingen (AG) gebracht. Parallel dazu werden im Kernkraftwerk die ersten nicht mehr benötigten Systeme und Anlagekomponenten ausser Betrieb genommen, zurückgebaut und abtransportiert.

Nicht-radioaktive Komponenten werden aussortiert und wie herkömmliche Abfälle rezykliert oder entsorgt. Bauteile, auf denen sich radioaktive Stoffe abgelagert haben, werden dekontaminiert, bevor sie ebenfalls rezykliert oder entsorgt werden. Am Schluss werden nur noch wenige Prozent allen Rückbaumaterials als schwach- oder mittelaktiver Abfall eingelagert.

Mehrere Jahre nach dem Abtransport der Brennelemente ist die sich im Rückbau befindliche Anlage frei von radioaktivem Material. Nachdem dies durch das ENSI bestätigt ist, gilt das Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks als normales Industrieareal. Mit der Freigabe beginnt der konventionelle Rückbau.

Abfallbehälter KKM
Abfallbehälter im Kernkraftwerk Mühleberg – der Rückbau der an der Aare gelegenen Kernanlage schreitet voran. Bild: swissnuclear/E. Kehrli.

Erfolgreiche Stilllegungs- und Rückbauprojekte

In den USA wurden bis heute rund ein Dutzend Kernkraftwerke stillgelegt und zurückgebaut. Der erste vollständige Rückbau in Europa – die Demontage des 1974 stillgelegten Kernkraftwerks Niederaichbach in Bayern – begann 1987 und wurde 1995 abgeschlossen.

Am 12. Dezember 2019 stellte das Kernkraftwerk Mühleberg den Leistungsbetrieb ein. Im Jahr 2020 wurde die bei Bern gelegene Anlage endgültig ausser Betrieb genommen. Damit begann die Stilllegung des ersten kommerziell betriebenen Kernkraftwerks der Schweiz, die seither erfolgreich voranschreitet. Das wichtigste Etappenziel des Grossprojekts, die Brennstofffreiheit, wurde 2023 rund 16 Monate vor dem ursprünglichen Plantermin aus dem Jahr 2015 erreicht.

Rückbau KKM
Arbeiten im Kernkraftwerk Mühleberg – der Rückbau schreitet voran. Bild: swissnuclear/E. Kehrli.

Langfristige kontrollierte Finanzierung

Die finanziellen Mittel für die Rückbauarbeiten zahlen die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke bereits während des Betriebs in Fonds ein. Der weitaus grösste Teil des Abbruchmaterials bei Stilllegung und Rückbau ist zwar nicht radioaktiv, doch die anfallenden schwach und mittel radioaktiven Abfälle müssen sachgerecht entsorgt werden. Auch die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle sparen die Kernkraftwerkbetreiber bereits während des Betriebs der Anlagen im Stilllegungs- und Entsorgungsfonds an. Die in der Schweiz zu erwartenden Kosten werden unter Aufsicht des Bundes alle fünf Jahre im Rahmen von Kostenstudien nach dem aktuellen Wissensstand neu geschätzt.

KKM bei Nacht
Das Kernkraftwerk Mühleberg bei Nacht. Bild: swissnuclear/E. Kehrli.
KKM1292 web

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