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18.09.2018

Wie lange sollen KKW laufen?

Macht es Sinn, die Laufzeit eines KKW zu begrenzen? Zwei Experten geben im Interview dazu Auskunft.

Wie lange sollen KKW laufen?

Herr Meinecke, Sie leiten das Kernkraftwerk Gösgen. Wie bei allen Schweizer KKW ist die Laufzeit des KKG unbefristet. Es bleibt also so lange in Betrieb, wie das ENSI es als sicher beurteilt. Was sind die Vor- und Nachteile dieser Regelung? 
Heute stehen die Sicherheit und damit der Schutz von Mensch und Umwelt im Zentrum des Betriebs. So will es auch das aktuelle gesetzliche Regelwerk, das wir konsequent und verantwortungsvoll umsetzen. Seit seiner Inbetriebnahme vor 34 Jahren hat das KKG rund tausend Millionen Franken in die Sicherheit und Modernisierung der Anlage investiert: beispielsweise in ein Brennelementbecken-Kühlsystem, ein Druckentlastungssystem, die Erneuerung der Leittechnik und zusätzliche Anschlüsse für externe Pumpen. Das KKG wurde robust ausgelegt und gebaut und befindet sich durch konsequente Nachrüstungen und Modernisierungen nach wie vor auf dem Stand der Technik. Die kontinuierlichen Nachrüstungen, wie sie in allen Schweizer KKW stattfinden, haben dazu geführt, dass sie zu den sichersten der Welt gehören, was auch der Europäische Stresstest klar und deutlich aufgezeigt hat. Das aktuelle System ist auch im internationalen Vergleich vorbildlich und funktioniert bestens. Mir sind nur Vorteile der heutigen Regelung bewusst.

Was würde eine Begrenzung der Laufzeiten für die Sicherheit und den Betrieb der KKW bedeuten?
Die Folgen solch fundamentaler Änderungen sind schwer zu beurteilen. Mit dem heutigen Regelwerk, das eine permanent hinterfragende und proaktive Haltung erfordert, hat sich eine positive Sicherheitskultur entwickelt. Welchen Sicherheitsgewinn könnte also eine  Laufzeitbegrenzung bringen? Sicher ist, dass der unbefristete Betrieb die Rekrutierung von qualifiziertem und motiviertem Personal und die Weiterbildung der Mitarbeitenden begünstigt. Das möchte ich  keinesfalls geändert sehen.

Wann ist ein KKW wirklich zu alt für den Betrieb?
Technisch gesehen gibt es kein sicherheitstechnisches Argument für eine Beschränkung der Betriebsdauer eines KKW. Heute kann in einem KKW praktisch alles erneuert, getauscht, verbessert und ersetzt werden. Selbst der Reaktordruckbehälter des KKG hat nachweislich einen Betriebshorizont von weit mehr als 60 Jahren. Hingegen können mit der Zeit die Erneuerungen so teuer werden, dass sich der Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr lohnt. Dann wäre die Ausserbetriebnahme des KKG ein unternehmerischer Entscheid, den die Betreiber nach ihrem Ermessen treffen müssten.

Herr Plaschy, Sie sind bei Alpiq für den Geschäftsbereich Kernenergie zuständig. Welche Konsequenzen hätten begrenzte Laufzeiten für die Stromkonzerne in wirtschaftlicher Hinsicht?
Die unbefristete Betriebsbewilligung lässt uns Betreibern den für eine wirtschaftliche längerfristige Investitionsplanung nötigen Raum. Basierend auf dem heutigen Gesetz und den Forderungen des ENSI werden die Investitionen und Unterhaltsarbeiten vorsorglich und kontinuierlich umsetzt. Dank diesem zuverlässigen System sind unsere Anlagen im weltweiten Vergleich sehr sicher und haben zudem eine hohe Verfügbarkeit. Das trägt auch zur Wirtschaftlichkeit bei. Eine Befristung der Laufzeit würde also nur dazu führen, dass sichere Anlagen vom Netz genommen werden müssten.

Die Kernenergie ist auch im mittelfristig schwierigen wirtschaftlichen Umfeld mit Gestehungskosten von rund fünf Rappen pro Kilowattstunde wettbewerbsfähig. Deshalb hat der Betrieb unserer Kernkraftwerke, so lange sie sicher sind, einen klaren Nutzen: Sie leisten einen sehr signifikanten, zuverlässigen und rentablen Beitrag zur Schweizer Stromversorgung und lassen uns damit mehr Zeit für die Entwicklung neuer Technologien. Ich sehe unsere Kernkraftwerke als zuverlässige Stütze des Konzerns und nicht als Konkurrenz zu anderen Geschäftszweigen.

Und was würde eine Befristung für die Eigentümer der KKW, d.h. die Kantone und das Volk, bedeuten?
Alpiq ist wie alle Stromkonzerne zu grossen Teilen im Besitz der öffentlichen Hand. Ob für private Aktionäre oder die Kantone und damit letztlich für das Volk: die Sicherheit ist für alle das Wichtigste.  Die Aktionäre haben aber auch Anspruch auf den Schutz ihrer Investitionen. Würden die Laufzeiten der KKW aus politischen Gründen begrenzt, könnten beträchtliche Investitionen nicht mehr amortisiert werden. Damit würde ohne Not Volksvermögen vernichtet, und es würde sich dann klar die Frage der Entschädigungen stellen.

Welche Auswirkungen hätte Ihrer Ansicht nach eine politisch motivierte frühzeitige Ausserbetriebnahme der KKW nach 40 bis 50 Jahren auf die Stromlandschaft Schweiz? 
Eine Betriebsdauer von 60 Jahren ist technisch möglich. In den USA haben bereits zwei Drittel der KKW eine Betriebsbewilligung für 60 Jahre, und auch Schweden strebt diese Lebensdauer an. Hierzulande hätte eine politisch motivierte frühzeitige Ausserbetriebnahme der KKW nach bereits 40 bis 50 Jahren bedeutende Konsequenzen: Die Versorgungssicherheit könnte abnehmen und der Bau von Gaskombikraftwerken und der Import zusätzlicher Strommengen nötig werden.