Der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds stehen unter Bundesaufsicht. Eine Verwaltungskommission trifft alle wichtigen Entscheide und bestimmt z. B. die Höhe der Beiträge.
Stilllegungs- und Entsorgungsfonds
- Der Stilllegungsfonds: Gelder für die Stilllegung und den Rückbau der AKWs und des Zwilags
- Der Entsorgungsfonds: Gelder für Entsorgungskosten nach Ausserbetriebnahme der AKWs
- Die Verwaltungskommission des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds
Der Stilllegungsfonds: Gelder für die Stilllegung und den Rückbau der AKWs und des Zwilags
Die Schweizer Atomkraftwerke und das Zwilag werden nach ihrer Ausserbetriebnahme stillgelegt und vollständig zurückgebaut. Bis auf die grüne Wiese. Entsprechende Rückbauten gibt es bereits in anderen Ländern. Der Rückbau aller fünf Schweizer Kernkraftwerke und des Zwilags wird 3 Milliarden Franken kosten.
Als eine der wenigen Industrien hat die Nuklearbranche auch die Kosten für Stilllegung und Rückbau ihrer Anlagen vollständig in den Produktpreis internalisiert. Die Gestehungskosten für eine Kilowattstunde Atomstrom belaufen sich auf fünf Rappen. Die Stilllegungs- und Rückbaukosten betragen 0,2 Rappen und sind in den Gestehungskosten enthalten.
Die Mittel für Stilllegung und Rückbau der Anlagen werden von den Anlagen seit 1984 in den Stilllegungsfonds einbezahlt. Der Stilllegungsfonds wird vom Bund verwaltet. Dieser bestimmt auch die Höhe der Beiträge.
Der Entsorgungsfonds: Gelder für Entsorgungskosten nach Ausserbetriebnahme der AKWs
Radioaktive Abfälle sicher entsorgen – anders als vielleicht den meisten bewusst ist, ist dies ein Prozess, der über mehrere Etappen läuft. «Radioaktive Abfälle entsorgen» ist also nicht gleichbedeutend mit «Endlager». Das geologische Tiefenlager, wie das Endlager von den Fachleuten genannt wird, ist vielmehr der letzte Schritt im Entsorgungsprozess. Das Tüpfelchen auf dem «i» sozusagen. Damit ist auch gesagt, dass der Begriff «Entsorgungskosten» nicht nur den Bau und den Betrieb des Endlagers umfasst.
In den Entsorgungskosten sind die Kosten für sämtliche Entsorgungsschritte enthalten: Inventarisierung der Abfälle, ihre Verarbeitung in eine endlagergerechte Form, der Bau und Betrieb des Zwilags [ IV2.3.1], die Finanzierung der Arbeiten der Nagra und selbstverständlich auch der Bau und der Betrieb der geologischen Tiefenlager.
Die gesamten Entsorgungskosten für alle fünf AKWs der Schweiz belaufen sich auf 16 Milliarden Franken. Als eine der wenigen Industrien rechnet die Nuklearbranche ihre Entsorgungskosten von Anfang an vollumfänglich in die Produktionskosten ein. Die Gestehungskosten für eine Kilowattstunde Atomstrom betragen 5 Rappen. Darin bereits enthalten sind die Entsorgungskosten von 0.8 Rappen pro Kilowattstunde Atomstrom.
Sämtliche heute anfallenden Kosten – also der Betrieb des Zwilags, die Finanzierung der Nagra, der Kauf von Endlagerbehältern etc. – werden von den Atomkraftwerken aus der laufenden Rechnung bezahlt.
Die Verwaltungskommission des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds
Der Stilllegungs- und der Entsorgungsfonds stehen unter Bundesaufsicht. Eine Verwaltungskommission trifft alle wichtigen Entscheide und bestimmt z. B. die Höhe der Beiträge.
Die Geschäftsstelle des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds befindet sich in Bern.
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