Jede Energiequelle hat ihre Vor- und Nachteile. Der Nachteil der Kernenergie bzw. Atomenergie sind die radioaktiven Abfälle. Sie sind beim Betrieb von Kernkraftwerken bzw. Atomkraftwerken und beim Einsatz der Nukleartechnik in Medizin, Industrie und Forschung unvermeidlich. Wegen ihrer geringen Menge ist es technisch möglich und wirtschaftlich machbar, die radioaktiven Abfälle konsequent einzuschliessen und für ausreichend lange Zeiträume sicher zu entsorgen.
Die Entsorgung im Überblick
- Zwei Zündholzschachteln pro Kopf
- Entsorgung tief unter dem Erdboden
- Zwischenlagerung in Würenlingen
- Transparentes Verfahren für Standortwahl
- Finanzierung nach dem Verursacherprinzip
- Den vorbereiteten Weg zu Ende gehen
Zwei Zündholzschachteln pro Kopf
Der Vorteil der hohen Energiedichte des Urans hat zur Folge, dass die Menge der radioaktiven Abfälle ausserordentlich gering ist. Der hochradioaktive Abfall, der nach 50 Jahren Kernenergienutzung durchschnittlich auf jeden Bewohner der Schweiz entfällt, hat bequem in zwei Zündholzschachteln platz.
Dazu kommen die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem Kraftwerksbetrieb und dem Rückbau der Anlagen. Sie enthalten weniger als zwei Prozent der Radioaktivität und ihr Volumen ist ebenfalls gering. Aus der Kehrichtverbrennung hinterlässt beispielsweise jeder von uns fast 50mal mehr giftige schwermetallhaltige Rückstände, die in Oberflächendeponien gelagert werden.
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Entsorgung tief unter dem Erdboden
Die radioaktiven Abfälle sollen in der Schweiz in sogenannte «geologische Tiefenlager» weit unter dem Erdboden gelagert werden. In der Nordschweiz gibt es in einigen hundert Metern Tiefe den Opalinuston. Dieses wasserundurchlässige und selbstabdichtende Gestein wurde vor 180 Millionen Jahren am Boden eines Meeres abgelagert. Das damals eingeschlossene Meerwasser ist auch heute noch da.
Diese enorme natürliche Stabilität gibt Gewähr, dass die Nuklearabfälle während des Abklingens ihrer Radioaktivität sicher im Opalinuston eingeschlossen bleiben.
Zwischenlagerung in Würenlingen
Vor der Tiefenlagerung ist bei den hochradioaktiven Abfällen eine kontrollierte Zwischenlagerung von rund 40 Jahren nötig. In diesem Zeitraum klingt ein wesentlicher Teil der Radioaktivität ab. In der Schweiz erfolgt die Zwischenlagerung im «Zwilag» in Würenlingen (Kanton Aargau), wo zudem ein wesentlicher Teil jener Abfälle definitiv verpackt wird, der nur schwach oder mittelstark radioaktiv ist (siehe Randspalte rechts).
Transparentes Verfahren für Standortwahl
Nach eingehender Prüfung durch nationale und internationale Fachleute hat der Bundesrat im Sommer 2006 bestätigt, dass alle Arten von radioaktiven Abfällen auf dem Gebiet der Schweiz sicher und auf Dauer entsorgt werden können. Offen ist noch, wo genau das Tiefenlager gebaut wird. Dazu hat der Bundesrat ein transparentes Verfahren eingeleitet, das schrittweise zur Wahl des Standorts führt.
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Finanzierung nach dem Verursacherprinzip
Die Finanzierung der Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus den Kernkraftwerken (KKW) ist bereits heute sichergestellt: Die gesamten Entsorgungskosten sind nach dem Verursacherprinzip im Preis des Atomstroms enthalten (siehe Randspalte rechts).
Den vorbereiteten Weg zu Ende gehen
Die Atomkraftwerke (AKW) hinterlassen keine ungedeckten Checks. Kein anderer Wirtschaftszweig hat bisher seine Abfälle derart sorgfältig und vorausschauend bewirtschaftet. Sowohl Entsorgungspflichtigen sowie Nutzer der Kernenergie sind es den nachfolgenden Generationen schuldig, diesen verantwortungsbewussten Weg zu Ende zu gehen und den Bau eines Tiefenlagers zügig voranzutreiben.
