Die Notfallschutzverordnung regelt die Aufgaben der Stellen beim Bund, den Kantonen, Regionen und Gemeinden sowie den Betreibern von Kernanlagen.
Selbstverständlich werden alle ausserplanmässigen Ereignisse in einem Kernkraftwerk, selbst wenn sie nicht sicherheitsrelevant sind, unverzüglich und als erster Stelle der nationalen Aufsichtsbehörde ENSI gemeldet. Dazu hat das ENSI einen 24-Stunden-Pikettdienst, der in der Folge bei Bedarf den weiteren Informationsfluss sicherstellt: zu Notfallorganen wie der Nationalen Alarmzentrale NAZ (Fachstelle des Bundes für ausserordentliche Ereignisse), zu Kantonsbehörden oder dem Bundesrat.
Das ENSI berät die Nationale Alarmzentrale im Bundesamt des Bevölkerungsschutzes (BABS) über anzuordnende Schutzmassnahmen für die Bevölkerung. Es erstellt Prognosen zur Entwicklung des Störfalls und möglicher Ausbreitung von Radioaktivität in der Umgebung, einschliesslich möglicher Konsequenzen. Und es beurteilt die Zweckmässigkeit der von den Kernkraftwerken getroffenen Massnahmen zum Schutz von Personal und Umgebung.
Die NAZ wiederum ist das Kernelement des Bundesstabs ABCN, der eingesetzt wird, wenn Mensch und Umwelt von Radioaktivität bedroht sind oder sein könnten. Sie ist die erste Anlaufstelle für die Kantone in allen Fragen des Bevölkerungsschutzes. Sie betreibt ein eigenes Radioaktivitäts-Messnetz, das sogenannte NADAM-Messnetz (Strahlenschutz). Bei Bedarf löst die NAZ eine Warnung aus, damit die betroffenen Stellen von Bund, Armee, Kantonen und Gemeinden ihre Einsatzbereitschaft erstellen, oder gar einen Alarm mittels Sirenen. Damit würde die Bevölkerung angehalten, Radio zu hören und den Anordnungen der Behörden Folge zu leisten.
Auf Ebene der Kantone sind die Kantonalen Führungsstäbe, der AC-Schutzdienst, die kantonalen Laboratorien, die Polizei und Stützpunktfeuerwehren sowie die Zivilschutzorganisationen in den Notfallschutz eingebunden.