Der Sachplan geologische Tiefenlager

Zur Festlegung des Lagerstandorts für radioaktive Abfälle in der Schweiz hat der Bund ein sogenanntes Sachplanverfahren eingeleitet. Es wird unter seiner Leitung durchgeführt und ist in drei Etappen gegliedert. Vorgesehen ist der Bau von zwei Tiefenlagern: Eines für hochradioaktive Abfälle (HAA) und ausgediente Brennelemente sowie eines für schwach- und mittelradioaktiven Abfälle (SMA). Die beiden Tiefenlager können nebeneinander in derselben Region liegen oder an unterschiedlichen Orten.

Während der ersten Etappe des «Sachplans geologische Tiefenlager» werden  Verfahrensweisen und Kriterien für die Auswahl der Standorte für Tiefenlager festgelegt. Ziel ist es, die verschiedenen Auswahlschritte bis zur Festlegung eines Standorts transparent zu gestalten und die Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden wie auch die Mitwirkung weiterer interessierter Kreise sicherzustellen.
 
In der zweiten Etappe des Sachplanverfahrens werden zunächst mehrere mögliche Standortgebiete ausgewählt, wobei der Sicherheit oberste Priorität zukommt. Danach werden innerhalb dieser Standortgebiete mögliche konkrete Standorte für die Anlagen geprüft. Dabei wird mit den ausgewählten Regionen zusammengearbeitet, und es werden die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und raumplanerischen Gesichtspunkte abgeklärt. Dieser Schritt führt zur Bezeichnung von mindestens zwei konkreten Standorten.
 
In der dritten und letzten Etappe entscheidet der Bundesrat über den definitiven Standort und erteilt die Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager. Die Bewilligung muss von der Bundesversammlung genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum. Kommt ein solches zustande, wovon ausgegangen werden darf, fällt der definitive Entscheid in einer eidgenössischen Volksabstimmung. Laut Bundesamt für Energie (BFE) dürfte es zwischen 2017 und 2019 so weit sein.

Im Frühjahr 2007 führte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) unter den interessierten Kreisen die abschliessende Anhörung über das Konzept für den Sachplan durch. Im Konzeptteil wird das Auswahlwahlverfahren für die Standorte zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle festgelegt. Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager verabschiedet.

In langjährigen Untersuchungen hat die Nagra nach möglichen Standorten in der Schweiz gesucht, die sich aufgrund ihrer Geologie für ein Tiefenlager eignen und den sicheren Einschluss der Abfälle für die geforderte Dauer garantieren. Am 6. November 2008 wurden die potentiellen Standortregionen vom BFE bekanntgegeben. Es handelt sich dabei um drei Standortgebiete für hochradioaktive sowie deren sechs für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Mehr Informationen zu den möglichen Standorten finden Sie hier. Mit diesem Schritt wurde die zweite Etappe des Sachplans eingeleitet.

Weitere Informationen zum Sachplan geologische Tiefenlager finden Sie beim Bundesamt für Energie (BFE).