Rahmenbewilligungsverfahren

Das Rahmenbewilligungsverfahren

Der Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz ist dem Rahmenbewilligungsverfahren unterworfen und im Kernenergiegesetz detailliert festgelegt. Die Rahmenbewilligung ist eine Grundsatzbewilligung, in der Standort, Reaktorsystem und Leistungsklasse verbindlich festgelegt werden. Zudem muss der Gesuchsteller nachweisen, dass er die radioaktiven Abfälle entsorgt. Die drei in der Schweiz hängigen Gesuche der Energieunternehmen Alpiq, Axpo und BKW werden durch die zuständige Behörden ENSI und BFE geprüft. Die Rahmenbewilligung wird dann durch den Bundesrat erteilt, muss anschliessend von der Bundesversammlung (National- und Ständerat) genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein solches ergriffen wird, womit das letzte Wort beim Schweizer Stimmvolk liegen dürfte.

So soll es aussehen, das Ersatzkernraftwerk auf der Insel Beznau. Gut zu erkennen ist der Hybridkühlturm (links). Er ist mit rund 60 Meter deutlich tiefer als ein herkömmlicher Naturzugkühltürm und produziert zudem kaum sichtbaren Dampf (Bild: Resun AG)

Eine erteilte und politisch abgesegnete Rahmenbewilligung ist die Voraussetzung für die separate Bau- sowie Betriebsbewilligung, die zu einem späteren Zeitpunkt erteilt werden müssen. Für eine Übersicht über den gesamten Prozess inklusive Zeithorizont (Angaben des BFE) klicken Sie bitte hier.

Weitere Informationen zum Rahmenbewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke finden Sie hier.