Der Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz ist dem Rahmenbewilligungsverfahren unterworfen und im Kernenergiegesetz detailliert festgelegt. Die Rahmenbewilligung ist eine Grundsatzbewilligung, in der Standort, Reaktorsystem und Leistungsklasse verbindlich festgelegt werden. Zudem muss der Gesuchsteller nachweisen, dass er die radioaktiven Abfälle entsorgt. Die drei in der Schweiz hängigen Gesuche der Energieunternehmen Alpiq, Axpo und BKW werden durch die zuständige Behörden ENSI und BFE geprüft. Die Rahmenbewilligung wird dann durch den Bundesrat erteilt, muss anschliessend von der Bundesversammlung (National- und Ständerat) genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein solches ergriffen wird, womit das letzte Wort beim Schweizer Stimmvolk liegen dürfte.
Rahmenbewilligungsverfahren
Das Rahmenbewilligungsverfahren
Eine erteilte und politisch abgesegnete Rahmenbewilligung ist die Voraussetzung für die separate Bau- sowie Betriebsbewilligung, die zu einem späteren Zeitpunkt erteilt werden müssen. Für eine Übersicht über den gesamten Prozess inklusive Zeithorizont (Angaben des BFE) klicken Sie bitte hier.
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