In jahrzehntelanger wissenschaftlich abgestützter Arbeit hat die Nagra gezeigt, wie die radioaktiven Abfälle in der Schweiz sicher und für ausreichend lange Zeit entsorgt werden können. Nachdem die technischen Fragen geklärt sind, geht es jetzt darum, die Standorte der geplanten geologischen Tiefenlager festzulegen. Dies erfolgt über ein im April 2008 eingeleitetes transparentes Verfahren, das unter der Leitung des Bundesamtes für Energie durchgeführt wird.
Transparentes Verfahren für Standortwahl
- «Sachplan» des Bundes für Standortwahl
- Schritt um Schritt zum Ziel
- April 2008: Bundesrat genehmigt die Regeln
- November 2008: Nagra schlägt mögliche Standortgebiete vor
- Die vorgeschlagenen Standortgebiete
- Aufgabe der heutigen Generation
«Sachplan» des Bundes für Standortwahl
Zum Festlegen der Lagerstandorte führt der Bund ein sogenanntes Sachplanverfahren durch (siehe Randspalte rechts). Dabei handelt es sich um ein erprobtes Verfahren aus der Raumplanung, um Bauvorhaben von nationalen Projekten (wie Bahnlinien, Autobahnen und Flughäfen) transparent und unter Mitwirkung der betroffenen Regionen durchzuführen.
Am Ende des Sachplanverfahrens wird der Bundesrat die definitive Standortwahl treffen:
- entweder für einen Standort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA) und einen für hochradioaktiven Abfälle (HAA) und ausgediente Brennelemente
- oder für einen gemeinsamen Standort für beide Abfallkategorien
Nach der Erteilung der Rahmenbewilligung durch den Bundesrat folgt die Genehmigung durch das Parlament und eine allfällige Volksabstimmung, falls das fakultative Referendum gegen die Rahmenbewilligung ergriffen wird (Gesetze und Verordnungen).
Schritt um Schritt zum Ziel
In seinem ersten Teil legt der Sachplan die Regeln für die Auswahl der Standorte fest. Sie stellen die Transparenz des Verfahrens sicher und bilden den Rahmen für die Zusammenarbeit und Mitwirkung von Bund, Kantonen, Gemeinden, Nachbarstaaten und interessierten Kreisen.
Der zweite Teil des Sachplanverfahrens regelt die Durchführung der Standortwahl: Am Ende einer ersten Etappe legt der Bundesrat jene Standortgebiete fest, die sich geologisch für Tiefenlager eignen. Dies nach Anhörung der betroffenen Kantone, Gemeinden, Nachbarstaaten und Bevölkerung.
In einer zweiten Etappe haben die Betroffenen in den Standortgebieten die Möglichkeit, bei der Konkretisierung der Lagerprojekte mitzuarbeiten. Zudem werden die Standorte vertieft sicherheitstechnisch untersucht und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen für die entsprechenden Regionen abgeklärt. Am Ende dieser Etappe schlägt die Nagra pro Abfallkategorie mindestens zwei konkrete Standorte vor.
In der dritten Etappe werden diese Standorte vertieft untersucht. Am Ende trifft der Bundesrat die definitive Standortwahl.
April 2008: Bundesrat genehmigt die Regeln
Am 2. April 2008 hat der Bundesrat das Konzept zum «Sachplan geologische Tiefenlager» genehmigt. Dieses Konzept ist unter Einbezug von Kantonen, Nachbarstaaten, Organisationen, Parteien und interessierten Gruppen aus der Bevölkerung erarbeitet worden. Zentrale Punkte sind:
- Der Bund übernimmt bei der Festlegung der Standorte die Führungsrolle.
- Oberste Priorität bei der Wahl der Standorte hat die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Die Auswirkungen an der Oberfläche – die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und raumplanerischen Aspekte – werden ebenfalls berücksichtigt.
- Die gewählten Standorte müssen so beschaffen sein, dass eine spätere Erweiterung der Tiefenlager möglich ist, falls in der Schweiz neue Kernkraftwerke gebaut werden.
- Die Kosten werden von den Verursachern getragen.
Die Standortwahl soll nach Angaben des zuständigen Eidgenössischen Departements für Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) rund zehn Jahre dauern. Ziel ist gemäss UvekUVEK, ab dem Jahr 2030 ein Lager für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle (SMA) und ab 2040 ein Lager für die hochradioaktiven Abfälle und die ausgedienten Brennelemente (HAA) in Betrieb zu nehmen.
November 2008: Nagra schlägt mögliche Standortgebiete vor
Am 6. November 2008 hat das Bundesamt für Energie die Vorschläge der Nagra für mögliche geologische Standortgebiete für Tiefenlager bekannt gegeben. Massgebend für die Vorschläge der Nagra war ausschliesslich die Eignung der Geologie, wie vom Bundesrat im Sachplan festgelegt. Am Ende dieser ersten Etappe wird der Bundesrat diese möglichen Standortgebiete oder eine Auswahl von ihnen bestätigen. Diese Gebiete gehen dann in die nächste Etappe.
Mit den Vorschlägen der Nagra ist das Auswahlverfahren angelaufen. Die Vorschläge der Nagra sind kein Entscheid für einen oder mehrere Standorte, sondern bilden die Grundlage für die weiteren Abklärungen, zu denen die Kantone, Gemeinden, Nachbarstaaten und die Bundesbehörden Stellung nehmen können.
Die vorgeschlagenen Standortgebiete
Vorgeschlagen sind drei mögliche Standortgebiete für ein Tiefenlager für hochradioaktive Abfälle und ausgediente Brennelemente. In diesen Gebieten gibt es in der richtigen Tiefe geeignete Gesteinskörper aus Opalinuston. Die hochradioaktiven Abfälle und die ausgedienten Brennelemente enthalten über 98% der Radioaktivität aller Abfälle.
Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle enthalten weniger als 2% der Radioaktivität aller Abfälle und ihre Radioaktivität klingt sehr viel schneller ab als jene der hochradioaktiven Abfälle. Aus diesen Gründen gibt es für diese Abfälle mehr geeignete Gesteinsschichten. Vorgeschlagen sind sechs Standortgebiete mit unterschiedlicher Geologie.
Die drei Standortgebiete im Opalinuston für die hochradioaktiven Abfälle und die ausgedienten Brennelemente kommen auch für ein so genanntes Kombilager – Lager für beide Abfallkategorien - in Frage.
Aufgabe der heutigen Generation
Die Entsorgung der nuklearen Abfälle liegt in der Verantwortung der heutigen Generation, denn sie hatte und hat den Nutzen aus der nuklearen Stromproduktion. Die Entsorgungspflichtigen haben die Abfälle so zu entsorgen, dass sich künftige Generationen nicht mehr darum kümmern müssen. Wie das gemacht werden kann, hat die Nagra gezeigt.
Finanziell werden die kommenden Generationen nicht belastet, da die Entsorgung der Abfälle wie auch der Rückbau stillgelegter Kernkraftwerke von den heutigen Nutzern bezahlt werden (Verursacherprinzip). Diese Kosten von heute 0,8 Rappen pro Kilowattstunde sind im Preis des Atomstroms enthalten (siehe Randspalte rechts).
