Die schweizerischen Kernkraftwerke bzw. Atomkraftwerke werden laufend vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) kontrolliert. Die Inspektoren diese Aufsichtsbehörde des Bundes haben jederzeit und unangemeldet Zutritt zu sämtlichen Anlageteilen. Damit die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte jederzeit eingehalten werden, wird die Radioaktivität in der Umgebung der Kernkraftwerke (KKW) von drei unabhängigen Messnetzen permanent überwacht.
Kontrollen im Dienst der Sicherheit
- Ständige Kontrollen durch die Bundesbehörden
- Strahlung weit tiefer als in der Natur
- Dreifache Überwachung der Radioaktivität
- Suche nach Schwachpunkten
- Kernkraftwerke sind keine Atombomben
- Internationale Kontrollen gegen Missbrauch
Ständige Kontrollen durch die Bundesbehörden
Gemäss Kernenergiegesetz sind die Betreiber der Kernkraftwerke für die Sicherheit der Anlagen verantwortlich. Sie investieren laufend in die technische Sicherheit der Anlagen und die Sicherheitskultur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neben dieser internen Kontrolle werden die Kernkraftwerke vom ENSI, von der Abteilung Strahlenschutz des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) überwacht.
Das ENSI wacht darüber, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden – beim Betrieb der Atomkraftwerke (AKW) wie auch bei den Transporten von radioaktiven Stoffen und den Vorbereitungen für die geologische Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle.
Strahlung weit tiefer als in der Natur
Aus den schweizerischen Kernkraftwerken gelangen nur sehr wenige radioaktive Stoffe in die Umwelt. Für die Kernkraftwerke sind die Grenzwerte so festgelegt, dass die Strahlendosis unter 0,3 Millisievert (mSv) bleibt. Eine Person, die sich dauernd an einem bestimmten Ort in der Umgebung eines Kernkraftwerks aufhält, ihre gesamte Nahrung von diesem Ort bezieht und nur Wasser aus dem Fluss unterhalb des Kernkraftwerks trinkt, darf pro Jahr nicht mehr als diese Dosis aufnehmen. Zum Vergleich: Insgesamt beträgt die durchschnittliche jährliche Strahlendosis in der Schweiz 4 mSv, wovon der Grossteil auf natürliche Strahlung (kosmische und terrestrische Strahlung) und medizinische Anwendungen zurückzuführen ist.
Der Grenzwert entspricht also weniger als einem Zehntel der durchschnittlichen natürlichen Strahlendosis in der Schweiz. Die tatsächlichen Abgaben der Atomkraftwerke liegen aber nochmals mindestens fünfzig Mal tiefer als die von den Behörden festgelegte Limite.
Das ENSI und die Abteilung Strahlenschutz des Bundesamtes für Gesundheit kontrollieren, dass die Grenzwerte für die Abgabe von Radioaktivität an die Umwelt jederzeit eingehalten werden.
Für mehr Informationen zur Strahlenbelastung durch Atomkraftwerke klicken Sie bitte hier.
Dreifache Überwachung der Radioaktivität
- Zur Überwachung der Umgebung der Nuklearanlagen betreibt das ENSI das automatische Messnetz Maduk (Messnetz für die automatische Dosisleistungsüberwachung in der Umgebung von Kernkraftwerken). Die Messwerte werden im Zehn-Minuten-Takt an die Behörde übermittelt, wo sie automatisch auf Erhöhungen gegenüber dem natürlichen Niveau geprüft werden. Die Messwerte sind über das Internet jederzeit abrufbar.
- Für die grossräumige Überwachung steht der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) ein eigenes Netz zur Verfügung. Die 58 Sonden des «Nadam» genannten Netzes befinden sich bei den Wetterstationen von Meteo Schweiz. Auch diese Daten können auf dem Internet abgerufen werden.
- Die Sektion zur Überwachung der Radioaktivität (SUER) des Bundesamtes für Gesundheit betreibt das Luftmessnetz Radair, das ebenfalls der grossräumigen Überwachung der Radioaktivität in der Luft dient. Die Daten werden an die NAZ weitergeleitet. Diese erhält auch allfällige Alarmmeldungen.
Suche nach Schwachpunkten
Die Betreiber der Kernkraftwerke tätigen bei den bestehenden Anlagen laufend Investitionen in die Sicherheit. Um ihre Betriebsabläufe und Arbeitsmethoden weiter zu verbessern, unterziehen sich die Kernkraftwerke freiwillig den sogenannten «Peer Reviews» der weltweiten Organisation der Kernkraftwerkbetreiber WANO (World Association of Nuclear Operators). In einer solchen Peer Review wird ein Atomkraftwerk von Fachleuten aus anderen Ländern besucht und am weltbesten Standard gemessen. Ihre Beurteilung deckt Schwachpunkte schonungslos auf, so dass sie durch entsprechende Massnahmen beseitigt werden können. Aus Fehlern kann man bekanntlich lernen – aus den eigenen Fehlern genauso wie aus jenen der anderen. Die Atomkraftwerke werden dank dieses internationalen Erfahrungsaustauschs noch sicherer.
Für mehr Informationen zu den Aktivitäten der WANO klicken Sie bitte hier oder Sie besuchen die offizielle Website der Organisation (Informationen auf Englisch).
Kernkraftwerke sind keine Atombomben
Atomkraftwerke sind keine Atombomben, auch keine gebändigten. Eine Explosion wie in einer Atombombe ist in einem Kernkraftwerk aus physikalischen Gründen ausgeschlossen. Es handelt sich um völlig unterschiedliche Technologien, die aber beide auf dem Prinzip der Kernspaltung basieren.
Tatsache ist, dass das Image der Kernenergie unter dieser Verbindung leidet. Dies hat historische Ursachen: Die Kernspaltung wurde am Vorabend des Zweiten Weltkriegs entdeckt. Der Krieg führte dazu, dass die Atombombe Vorrang hatte und die friedliche Nutzung der Atomenergie erst über ein Jahrzehnt später an die Hand genommen wurde.
Auch für die Herstellung von Material für Atombomben sind Kernkraftwerke ungeeignet. Die Kernwaffenstaaten tun dies ausschliesslich in speziell dafür gebauten Anlagen. Es ist in diesem Zusammenhang also völlig unerheblich, ob in der Schweiz Atomkraftwerke betrieben werden oder nicht. Ein Verzicht auf die zivile Nutzung der Kernenergie – in der Schweiz oder in anderen Ländern – hätte keinen Einfluss auf die militärische Anwendung.
Internationale Kontrollen gegen Missbrauch
Die Schweiz hat den internationalen Atomsperrvertrag aus dem Jahr 1970 unterzeichnet. Dieser hat zum Ziel, die Weiterverbreitung von Atomwaffen (nukleare Proliferation) zu verhindern. Zu diesem Zweck hat die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) in Wien ein Kontrollsystem aufgebaut, um zu überprüfen, ob ein Staat Kernmaterial oder nukleare Ausrüstungen zweckentfremdet. Die Schweiz und zahlreiche weitere Kernenergieländer halten sich strikt an diesen Vertrag.
Vier bis zehn unangemeldete Inspektionen führt die IAEA jedes Jahr in den Schweizer Atomkraftwerken und übrigen Nuklearanlagen durch. Darüber hinaus überwacht die IAEA die wichtigen Anlagenteile mit Videokameras. Diese übermitteln permanent und ohne Zeitverzug Aufnahmen in den Hauptsitz der IAEA in Wien. So wird sichergestellt, dass zu keinem Zeitpunkt spaltbares Material für die Produktion von Atomwaffen abgezweigt werden kann.
Die Schweiz führt über alle spaltbaren Stoffe (Uran, Plutonium, Thorium) eine genaue Buchhaltung. So weiss die internationale Gemeinschaft immer, wo und bei wem sich welches Material befindet. Diese Aufgabe ist an das Bundesamt für Energie (BFE) übertragen worden. Das BFE kontrolliert zudem, ob die Betreiber der Kernanlagen die Vorschriften der IAEA genauestens einhalten.
