Bereits 1960 hat die Schweiz das Übereinkommen über die Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie unterzeichnet. Dies Vereinbarung wird in den folgenden Jahren durch Zusatzprotokolle und Zusatzübereinkommen ergänzt. Eine weitere Anpassung erfolgt 1982. Die Übereinkommen von Paris und Brüssel, wie die Abkommen über die Haftung auch genannt werden, sind vor wenigen Jahren von der internationalen Staatengemeinschaft revidiert worden. Der Bundesrat hat die entsprechenden Revisionsprotokolle bereits 2004 unterzeichnet und Ende März 2009 ratifiziert. Damit das internationale Abkommen endgültig in Kraft tritt, muss es aber von zwei Drittel der 15 Unterzeichnerstaaten (wovon 13 EU-Staaten) ratifiziert werden. Da aber alle EU-Staaten das Abkommen gleichzeitig unterzeichnen müssen und erst 5 von 13 soweit sind, kann es bis dahin noch einige Zeit dauern. Die Revision bringt eine internationale Harmonisierung, was eine wesentliche Vereinfachung der Entschädigungsverfahren und eine Verbesserung des Opferschutzes im Falle eines Unfalls im Ausland zur Folge hat.
In der Zwischenzeit treibt der Bundesrat die Arbeiten zur neuen Kernenergiehaftpflichtverordnung weiter voran. Diese soll 2010 verabschiedet und anschliessend zusammen mit dem total revidierten Kernenergiehaftpflichtgesetz in Kraft treten. Die Revision wurde bereits am 13. Juni 2008 vom Parlament verabschiedet. Wichtigste Änderung ist eine Erhöhung der minimal national aufzubringenden Deckungssumme von 1 auf 1,8 Milliarden Franken. Dies entspricht nun den Vorgaben des internationalen Haftungssystems.