Internationale Atomabkommen

Die Schweiz hat eine ganze Reihe von internationalen Abkommen unterzeichnet, welche dazu dienen, die Sicherheit von Kernanlagen und die friedliche Nutzung der Kernenergie zu gewährleisten. Zahlreiche weitere Abkommen regeln zudem Verhalten und Haftpflicht bei einem Atom-Unfall, die internationalen Forschungszusammenarbeiten und weitere Belange von internationaler Bedeutung.

Die Schweiz gehört zu den Mitunterzeichnerstaaten, die 1957 die Internationale Atomenergie-Agentur (IAEA) gegründet haben. Im Anschluss daran verpflichtet sich unser Land, sämtliche seiner Kernanlagen der permanenten Kontrolle der IAEA zu unterstellen. Als IAEA-Mitglied unterzeichnet die Schweiz eine Reihe von weiteren Abkommen.

Unabhängige Kontrollen seit 1957: Erste Sitzung des IAEA "Board of Governors" in Wien. (Bild: IAEA)

Abkommen über die Nichtverbreitung von Kernwaffen

Den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Non-Proliferation) hat die Schweiz 1968 unterzeichnet. Angesichts des internationalen Terrorismus ist dieser Vertrag von grösster sicherheitstechnischer Bedeutung. Um die Nichtverbreitung von Kernwaffen bzw. von kerntechnischem Material, das für die Kernwaffenproduktion eingesetzt werden könnte, sicherzustellen, werden sämtliche relevanten Einrichtungen von der IAEA permanent überwacht.

Für die Betreiber der Schweizer Atomkraftwerke und des Zwilags bedeutet dies u. a., dass die IAEA sämtliche Vorgänge in den relevanten Anlagenteilen während 24 Stunden am Tag auf Video aufzeichnet. Damit wird sichergestellt, dass sämtliche Handlungen in Übereinstimmung mit dem Gesetz erfolgen.

Im Jahr 2000 hat die Schweiz zudem ein Zusatzprotokoll zur Nichtverbreitung von Kernwaffen unterzeichnet. Dieses ist seit 2005 in Kraft.

Für den vollständigen Text des Non-Proliferations-Abkommens klicken Sie bitte hier.

Für den vollständigen Text des Zusatzprotokolls klicken Sie bitte hier.

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Übereinkommen über die nukleare Sicherheit

1994 hat die Schweiz das Übereinkommen über die nukleare Sicherheit unterzeichnet. Ziel des Vertrages ist es, den weltweit hohen Stand der nuklearen Sicherheit beizubehalten und durch die intensivere internationale Zusammenarbeit weiter zu verbessern.

Für den vollständigen Text des Übereinkommens über die nukleare Sicherheit klicken Sie bitte hier.

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Übereinkommen bei Atom-Unfällen

Als Folge des schrecklichen Unfalls in Tschernobyl in der früheren UdSSR hat die Schweiz 1986 zwei Übereinkommen unterzeichnet. Damit wird sichergestellt, dass – anders als beim Unfall von Tschernobyl – die Nachbarstaaten frühzeitig informiert werden. Das zweite Übereinkommen betrifft die Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen und strahlungsbedingten Notfällen. Zusätzlich zu den hier aufgeführten Übereinkommen hat die Schweiz jeweils bilateral mit den Nachbarn Frankreich und Italien entsprechende Abkommen unterzeichnet. Eine entsprechende Vereinbarung mit Deutschland ist bereits 1978 unterzeichnet worden.

Für den vollständigen Text zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen klicken Sie bitte hier.

Für den vollständigen Text zum Übereinkommen über die Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen und strahlungsbedingten Notfällen klicken Sie bitte hier.

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Internationale Haftpflicht (Pariser und Brüsseler Abkommen)

Bereits 1960 hat die Schweiz das Übereinkommen über die Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie unterzeichnet. Dies Vereinbarung wird in den folgenden Jahren durch Zusatzprotokolle und Zusatzübereinkommen ergänzt. Eine weitere Anpassung erfolgt 1982. Die Übereinkommen von Paris und Brüssel, wie die Abkommen über die Haftung auch genannt werden, sind vor wenigen Jahren von der internationalen Staatengemeinschaft revidiert worden. Der Bundesrat hat die entsprechenden Revisionsprotokolle bereits 2004 unterzeichnet und Ende März 2009 ratifiziert. Damit das internationale Abkommen endgültig in Kraft tritt, muss es aber von zwei Drittel der 15 Unterzeichnerstaaten (wovon 13 EU-Staaten) ratifiziert werden. Da aber alle EU-Staaten das Abkommen gleichzeitig unterzeichnen müssen und erst 5 von 13 soweit sind, kann es bis dahin noch einige Zeit dauern. Die Revision bringt eine internationale Harmonisierung, was eine wesentliche Vereinfachung der Entschädigungsverfahren und eine Verbesserung des Opferschutzes im Falle eines Unfalls im Ausland zur Folge hat.

In der Zwischenzeit treibt der Bundesrat die Arbeiten zur neuen Kernenergiehaftpflichtverordnung weiter voran. Diese soll 2010 verabschiedet und anschliessend zusammen mit dem total revidierten Kernenergiehaftpflichtgesetz in Kraft treten. Die Revision wurde bereits am 13. Juni 2008 vom Parlament verabschiedet. Wichtigste Änderung ist eine Erhöhung der minimal national aufzubringenden Deckungssumme von 1 auf 1,8 Milliarden Franken. Dies entspricht nun den Vorgaben des internationalen Haftungssystems.

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Rahmenübereinkommen über die Forschungszusammenarbeit

Im Jahr 2005 hat die Schweiz ein Rahmenübereinkommen über die internationale Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung von Kernenergiesystemen der vierten Generation unterzeichnet. Damit beteiligt sich die Schweiz am sogenannten Generation IV International Forum (GIF) und hilft im Rahmen dieses Engagements bei der der Entwicklung zukünftiger Kernreaktoren und Kernbrennstoffen mit.

Für den vollständigen Text zum Rahmenübereinkommen über die Forschungszusammenarbeit klicken Sie bitte hier.

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Euratom-Rahmenprogramm über Kernforschung und Ausbildung innerhalb des europäischen Forschungsprogramms "FP7"

Seit Februar 2008 beteiligt sich die Schweiz am „FP7“, einem umfassendes Abkommen innerhalb der EU über die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit auf zahlreichen Gebieten. Das Forschungsabkommen im Umfang von mehr als 50 Milliarden Euro dauert noch bis 2013. Die Mittel werden vorwiegend für Forschungsaktivitäten an europäischen Hochschulen und Instituten verwendet. Zu diesem Zweck werden Projekte öffentlich ausgeschrieben. Bei einem Grossteil der unterstützten Aktivitäten handelt es sich um transnationale Projekte mit hoher Komplexität, die für einzelne Akteure zu umfassend  sind. Für die Kernforschung unter der Leitung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) ist ein Betrag von 2,7 Milliarden Euro budgetiert. Die thematischen Schwerpunkte sind „Fusionsforschung“ (ITER) sowie „Kernspaltung und Strahlenschutz“. Ziel ist der Ausbau insbesondere der wirksamen Sicherheit, Ressourceneffizienz und Kostenwirksamkeit der Kernenergie und anderer nuklearen Anwendungen. Weiter betreffen die zahlreichen Tätigkeiten Gebiete Reaktorsysteme und Infrastruktur, aber auch Themen wie Personal, Mobilität und Ausbildung. Schliesslich befasst man sich im Rahmen der Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) mit den Themen Entsorgung nuklearer Abfälle und Umweltauswirkungen, kerntechnische Sicherheit sowie Sicherheitsüberwachung.


Neben den hier aufgeführten wichtigsten Abkommen und Übereinkommen hat die Schweiz im Zusammenhang mit der friedlichen und sicheren Nutzung der Atomenergie eine Vielzahl von weiteren Übereinkünften unterzeichnet. Bei der Mehrheit handelt es sich um bilaterale Übereinkommen, also Abmachungen zwischen zwei Staaten. Die Aufstellung mit sämtlichen Abkommen zur Kernenergie ist auf der Homepage des Eidgenössischen Departements des Äusseren unter der Rubrik «Themen», Internationale Abkommen, Kernenergie zu finden. Für die Liste mit den entsprechenden Vertragstexten klicken Sie bitte hier.